Überwachung

Hessentrojaner – Reaktionen

Die schwarz-grüne hessische Landesregierung beschloss die Einsatzmöglichkeit des Staatstrojaners. Also einer Software, die dazu geeignet ist, die informationstechnischen Geräte (Handys, Computer, etc) zu infiltrieren und zur Abhörung zu nutzen. Dafür werden Sicherheitslücken gebraucht, mit denen die Software aufgespielt werden kann. Damit diese Möglichkeit besteht bzw bestehen bleibt, dürfen bestehende Lücken nicht bekannt gemacht werden, denn

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Hessentrojaner – die Ablehnung unserer Beschwerde

Der Ärger über die Entscheidung der schwarz-grünen Landesregierung war immer noch groß. Dieser mischte sich mit Enttäuschung. Denn vielseitiger und vielfacher Protest verhallte. So zogen wir vor das Bundesverfassungsgericht, denn wir wollten eine Klärung. Kann das sein, ist es möglich, dass ein Staat die Sicherheit der IT-Infrastruktur eines Landes gefährden darf? Die Sicherheit der Menschen,

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Hessentrojaner – unsere Verfassungsbeschwerde

Zuletzt beschrieben wir, wie die schwarz-grüne Landesregierung den Einsatz von des Hessentrojaners beschließt. Entgegen der Reden im Wahlkampf, dem Protest von Organisationen und auf der Straße, und sogar der eigenen grünen Parteibasis. Wer dies gerne noch einmal nachlesen möchte, der klickt bitte hier.  Alle Bemühungen bisher haben nicht geholfen. Weil Piraten nicht so schnell aufgeben,

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Die Geschichte unserer Verfassungsbeschwerde gegen den Hessentrojaner

Wir PIRATEN setzen uns für Freiheit und Privatsphäre ein. Die Digitalisierung bringt uns zwar viele Vorteile, gleichzeitig ist es jedoch wichtig, dass dabei die Grundrechte beachtet und die Demokratie geschützt werden. Denn einen Überwachungsstaat lehnen wir PIRATEN natürlich ab.  Unser Grundgesetz ist eine wichtige Errungenschaft: So erklärt es unter anderem die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art

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Gescheiterte Verfassungsbeschwerde gegen Hessentrojaner – Piratenpartei Hessen sieht Gefahren für IT-Sicherheit

Die Verfassungsbeschwerde der Piratenpartei Hessen gegen den sogenannten „Hessentrojaner“ scheiterte. Am 20.01.2022 verwarf das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde als unzulässig, wie am 08.03.2022 bekannt wurde. Die hessischen PIRATEN zeigen sich enttäuscht und warnen: Technologien wie Staatstrojaner verhindern die größtmögliche IT-Sicherheit und machen Infrastruktur anfälliger für Hackerangriffe. Der von der schwarz-grünen Landesregierung auf den Weg gebrachte Hessentrojaner

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