Parteien, die noch nicht in Kreistagen vertreten sind, müssen gemäß Hessischem Kommunalwahlgesetz §11, Absatz 4 für die Zulassung zu Wahlen sog. Unterstützerunterschriften sammeln.
Volt und die Piratenpartei Hessen wollen zur Kommunalwahl 2021 auch in Kommmunen antreten, in denen sie bisher noch nicht vertreten sind. Dort ist die Sammlung von Unterstützerunterschriften also zwingend erforderlich.
Dieses Vorhaben wird momentan durch die Sars-CoV-2-Pandemie wesentlich erschwert.
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 09.11.2020 (1 GR 101/20) festgestellt, dass die Anzahl der erforderlichen Unterstützerunterschriften wegen der Sars-CoV-2-Pandemie anzupassen sei. Wegen der Veränderung der tatsächlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sei das Festhalten an dem gesetzlichen Unterschriftenerfordernis verfassungswidrig und verletze kleinere Parteien in ihrem in Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleisteten Recht auf Chancengleichheit. Auch in Rheinland-Pfalz ist eine entsprechende Klage anhängig.
Volt und die Piratenpartei Hessen bitten daher den Präsidenten sowie die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger des Hessischen Landtages in einem gemeinsamen Brief nachdrücklich darum, die nach §11 Abs. 4 KWG des Hessischen Kommunalwahlgesetzes erforderliche Mindestanzahl von Unterstützerunterschriften erheblich herabzusetzen. Dadurch wird die Chancengleichheit der politischen Parteien auch in Zeiten der Pandemie gewährleistet.
\“Es wäre schade, wenn aufgrund von COVID-19 die politische Vielfalt in Hessens Kommunen erheblich leiden müsste. Dies ist insbesondere deswegen bedauerlich, weil bei der Kommunalwahl keine 5% Hürde existiert und damit die Chancen auch für kleinere Parteien, in die Kommunalvertretungen und Kreistage einzuziehen, sehr viel größer als bei Landtags- oder Bundestagswahlen ist.\“ sagt Matthias Pfützner, Politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Hessen.