Die Verfassungsbeschwerde der Piratenpartei Hessen gegen den sogenannten „Hessentrojaner“ scheiterte. Am 20.01.2022 verwarf das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde als unzulässig, wie am 08.03.2022 bekannt wurde. Die hessischen PIRATEN zeigen sich enttäuscht und warnen: Technologien wie Staatstrojaner verhindern die größtmögliche IT-Sicherheit und machen Infrastruktur anfälliger für Hackerangriffe.
Der von der schwarz-grünen Landesregierung auf den Weg gebrachte Hessentrojaner ermöglicht es der Polizei, auf Festplatten zuzugreifen sowie Telefonate über das Internet zu überwachen. Die hierfür eingesetzte Software nutzt Sicherheitslücken in der IT gezielt aus, was laut der Piratenpartei Einfallstore für Angriffe und weitere Gefahren birgt. Ihr Ziel ist die größtmögliche IT-Sicherheit sowie der Schutz sensibler Daten. Dem steht der Hessentrojaner entgegen.
„Die steigende Zahl von Hackerangriffen zeigt, wie wichtig es ist, dass Sicherheitslücken geschlossen werden“, kommentiert der politische Geschäftsführer der hessischen Piratenpartei, Carsten Baums. „Uns war klar, dass die Hürden für eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde hoch sind. Wir sehen es aber als Erfolg, durch die Beschwerde eine erhöhte öffentliche Aufmerksamkeit für die Problematik geschaffen zu haben. Der Staat muss die Bevölkerung und Hersteller auf Sicherheitslücken in IT-System hinweisen statt sie geheimzuhalten und für Überwachungszwecke auszunutzen. Wir werden uns weiterhin für sichere IT-Systeme und einen hohen Schutz persönlicher Daten einsetzen sowie die Gesetze der Landesregierung diesbezüglich kritisch überprüfen.“