Piratenpartei Hessen fordert Zulassung der Corona-Warn-App zur Kontakterfassung

Die Piratenpartei fordert das Land Hessen auf, anstelle der Luca-App die Corona-Warn-App zur digitalen Kontaktverfolgung einzusetzen. Den Einsatz der Luca-App kritisierten die PIRATEN bereits im April [1]. Die Corona-Warn-App arbeitet nicht nur datensparsamer, sie entlastet auch die Gesundheitsämter. Die hessische Landesregierung soll ihre Nutzung zum Check-in erlauben und die Coronaverordnung entsprechend anpassen.

„Der Nutzen der Luca-App für die Gesundheitsämter ist insgesamt fraglich [2]“, kommentiert Casten Baums, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Hessen. „Wir sehen bei der Luca-App das Problem der zentralen Datenspeicherung, des geringen Nutzens zum Schutz der Bevölkerung und die Gefahr des Datenmissbrauchs. Die große Menge an erhobenen Daten ist für die Gesundheitsämter nicht zu bewältigen, so dass eine zeitnahe Kontaktverfolgung nicht gewährleistet ist. Die Corona-Warn-App zeigt Risikobegegnungen direkt an, arbeitet zusätzlich nicht nur veranstaltungsbezogen, sondern deckt die komplette Kontakthistorie einer Person ab. Die Landesregierung argumentierte im Mai mit §16 IfSG. Das Infektionsschutzgesetz lässt jedoch Freiheiten hinsichtlich des Einsatzes der App zur digitalen Kontaktverfolgung zu. Diese Freiheiten wurden von der Landesregierung erst durch die Coronaverordnung zur Wahl beschnitten. Wir können und sollten die Corona-Warn-App auf Basis des § 16 IfSG problemlos flächendeckend einführen.“

Aktuell erlauben sowohl Baden-Württemberg [3] als auch sehr explizit Sachsen [4] den Einsatz der datensparsamen Corona-Warn-App zum Check-in. Seit dem 9. November kann die Corona-Warn-App auch mit QR-Codes der Luca-App umgehen. [5] Dies vereinfacht den Einsatz erheblich, da viele Lokalitäten Luca-App QR-Codes bereitstellen. Diese Gelegenheit gilt es zu nutzen, um endlich ein einheitliches, datensparsames System zur Warnung und Unterbrechung von Infektionsketten zu erhalten.

Eine Anfrage an die Landesregierung zur Verwendung der Corona-Warn-App zum Check-in beantwortete diese am 6. Mai 2021 wie folgt:

„Eine anonyme Check-in-Funktion, wie sie nun in der Corona-Warn-App möglich ist, verfolgt nicht das Ziel, Kontaktdaten zu erfassen und im Bedarfsfall an das Gesundheitsamt zu übermitteln. Über die anonyme Funktion der Corona-Warn-App können Personen lediglich über das System gewarnt werden. Eine Nachverfolgbarkeit und Unterbrechung von Infektionsketten durch das Gesundheitsamt stellt eine hoheitliche Aufgabe gemäß §16 IfSG dar und wäre auf anonymem Weg nicht möglich.“

Auch in ihrer Kritik am Beschaffungsverfahren zur Luca-App sieht sich die Piratenpartei bestätigt. Kürzlich urteilte das Oberlandesgericht Rostock, dass die Direktvergabe der Luca-App durch das Land Mecklenburg-Vorpommern vergaberechtswidrig erfolgt ist [6]. Das Land Hessen beschaffte die Luca-App ebenfalls im Rahmen einer Direktvergabe.

Quellen:
[1] https://www.piratenpartei-hessen.de/blog/2021/04/14/mangelnde-transparenz-luecken-im-system-piraten-kritisieren-beschaffung-der-luca-app-durch-die-hessische-landesregierung/
[2] https://www.tagesschau.de/faktenfinder/luca-app-115.html
[3] https://netzpolitik.org/2021/corona-warn-app-baden-wuerttemberg-erlaubt-datensparsames-einchecken/
[4] https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2021-11-05.pdf
[5] https://www.coronawarn.app/de/blog/2021-11-09-cwa-luca-qr-codes/
[6] https://www.mv-justiz.de/gerichte-und-staatsanwaltschaften/ordentliche-gerichte/oberlandesgericht-rostock/Aktuelles/?id=175558&processor=processor.sa.pressemitteilung

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