Big Brother Award 2018: PIRATEN nominieren Schwarz-Grüne-Fraktion

Die Piratenpartei Hessen hat die hessischen Landtagsfraktionen von CDU und B90/Die Grünen bei DigitalCourage e.V. zum Big Brother Award 2018 angemeldet. Dr. Michael Weber, Politischer Geschäftsführer des PIRATEN, erklärt die Nominierung damit, dass »Schwarz-Grün« selbst für die Verhältnisse der hessischen CDU weit am angeblichen Ziel vorbei schießt: »Aufgabe des Staates ist es, Menschen vor Sicherheitslücken in Software zu schützen und nicht, diese nach Lust und Laune zu missbrauchen. Dies wurde auch vom Bundesverfassungsgericht unmissverständlich klargestellt, als es 2008 nach einer Klage gegen das Nordrhein-Westfälische Verfassungsschutzgesetz das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgeleitet hat.«

Begründung und weitere Daten:

Die von der schwarz-grünen Koalition entgegen des Votums der grünen Parteibasis geplante Reform des Verfassungsschutzgesetzes zum \“Hessentrojaner\“ bedroht unsere Grundrechte (vgl. unten angefügten Informationsanhang mit Gesetzestext, Infowebseite zum Thema \“Hessentrojaner\“ und gemeinsame Protesterklärung von >15 Organisationen zu diesem Vorhaben) massiv. Der Gesetzesentwurf fordert unter dem Deckmäntelchen eines angeblich erhöhten Sicherheitsbedarfs u.a. den Einsatz eines Staatstrojaners und ermöglicht eine präventive Bespitzelung von Projekten und Personen mit dem vorgeblichen Ziel, Islamismus, Rechtsradikalismus und andere Gefahren für die Demokratie abzuwehren. Dazu setzt er weiterhin auf den Einsatz von V-Leuten und löst das Versprechen, die parlamentarische Kontrolle des Landesamts für Verfassungsschutz zu stärken, nicht ein.

Wir bestehen auf der Wahrung unserer Grundrechte und sehen diesen Gesetzesentwurf als eine Bedrohung der freiheitlich demoratischen Grundordnung an.

Der schwerwiegende Eingriff in die digitale Privatsphäre eines Menschen beim Einsatz eines Staatstrojaners stellt eine Verletzung von Grundrechten dar. In diese Rechte darf jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen eingegriffen werden, etwa eine vorausgegangene bekanntgewordene Straffälligkeit des Betreffenden oder ein dringender Tatverdacht und ein dazu passender richterlicher Beschluss. Ein Anfangsverdacht ist hier nicht ausreichend.

Wenn Dritte Zugriff auf persönliche Daten erhalten, kann deren Missbrauch für die Betroffenen erhebliche Probleme sozialer, beruflicher und damit existenzgefährdender Natur verursachen. Es kann nicht sichergestellt werden, dass die heimlich aufgespielte Software nicht nur spioniert, sondern auch andere Software und Dateien nachladen kann. Die Auswertung eines beschlagnahmten Datenträgers kann daher keine gerichtsfesten Beweise mehr liefern.

Ein Trojaner nutzt Sicherheitslücken in der Software aus, die sich die Behörden erst mal beschaffen müssen. Die Sicherheitslücken werden also weiter bestehen, statt geschlossen zu werden und stehen daher auch anderen Nutzern, z.B. kriminellen Erpressern, zur Verfügung.

Für ein Gesetzesvorhaben, das sowohl den Datenschutz missachtet und Grundrechte mit Füßen tritt, als auch die Nachvollziehbarkeit von Eingriffen erschwert, in dem die Systeme zunächst leichter angreifbar gehalten und Angriffe schlechter verfolgbar gestaltet werden, wollen wir die Fraktion der Grünen sowie die CDU-Fraktion für den Big Brother Award 2018 nominieren. Es braucht keine Ausweitung der Befugnisse des hessischen Verfassungsschutzes, die die Freiheitsrechte gefährden, sondern eine weitreichende und effektive Parlamentarische Kontrolle, die die Wahrung unserer Grundrechte sicherstellen kann.

Als Nominierende und auch als Bürger sehen wir uns dazu verpflichtet, die Landtagsfraktionen an die geschilderten Zusammenhänge zu erinnern und unsere Mitbürger zu bitten, von ihrem Informations- und Wahlrecht Gebrauch zu machen, um dem Gesetzesvorhaben entschieden entgegen zu treten. Für den maßgeblich von der CDU getragenen Gesetzesentwurf und dem Vorhaben der Grünen, ein Votum der eigenen Basis sowie den Wählerwillen derart zu missachten, haben sich die beiden Fraktionen um den Big Brother Award 2018 redlich verdient gemacht.

Weitere Hintergrundinformationen zum Gesetzesentwurfs: https://www.hessentrojaner.de

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert