Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Verwendung der Software \“hessenDATA\“ für verfassungswidrig. Die Regelungen im HSOG (Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung) soll ermöglichen, bisher unverbundene, automatisierte Dateien und Datenquellen in Analyseplattformen zu vernetzen und die vorhandenen Datenbestände durch Suchfunktionen systematisch zu erschließen. Es sollen Beziehungen oder Zusammenhänge zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Organisationen, Objekten und Sachen hergestellt werden.
Mit dieser Analysesoftware \“hessenDATA\“ werden unterschiedliche polizeiliche Datenbanken verknüpft, um so Muster zu entdecken. Hierdurch sollen Straftäter schneller ermittelt werden oder Straftaten sogar verhindert werden.
Sebastian Alscher, Landesvorsitzender der Piratenpartei in Hessen erklärt:
\“Wir halten die Software hessenDATA von Palantir für das Öffnen der Büchse der Pandora und freuen uns über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Verwendung untersagt. Das Zusammenführen von Daten um Muster zu finden und sie auf andere Sachverhalte zu übertragen, um daraus Straftäter oder gar potentielle Straftäter zu ermitteln, weckt bei mir Horrorszenarien. Wenn statistische Kennzahlen darüber entscheiden, wie verdächtig eine Person ist, dann sind es nur noch wenige Schritte bis Unschuldige wegen ihres Wohnortes, der Schulnoten als Kind oder der Vergangenheit der Eltern als potentielle Straftäter geführt werden. Solche Bestrebungen sind mit meinem Verständnis eines freiheitlichen Staats nicht zu vereinbaren. Der Schaden für die Gesellschaft durch die Verwendung einer solchen Software ist unermesslich.\“