Informationsfreiheit

Was ist Informationsfreiheit und warum ist das wichtig? Warum legen die PIRATEN wert auf eine solide Informationsfreiheitssatzung, und was bringt mir das?

Was ist Informationsfreiheit?

Informationsfreiheit bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger Zugang zu Informationen darüber haben, was die öffentliche Verwaltung und ihre Vertreterinnen und Vertreter tun. Das ist notwendig, damit im Rahmen eines demokratischen Gemeinwesens die Wählerinnen und Wähler die staatlichen Stellen als mündige Menschen kontrollieren können. Sie dient dazu, die öffentliche Meinung zu prägen. Sie fördert nachvollziehbares Handeln der öffentlichen Stellen. Sie ist das Grundprinzip einer transparenten und offenen Gesellschaft. Durch die Verfügbarkeit dieser Informationen können beispielsweise Korruption verhindert und Steuerverschwendung reduziert werden. Eine gute Informationsfreiheitssatzung sorgt für das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen.

Ursprung ist Artikel 5 (1) des Grundgesetzes:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Art. 5 (1) GG

Informationsfreiheitsgesetz in der Bundesrepublik

Am 1. Januar 2006 trat in der Bundesrepublik Deutschland das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft. Es soll einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei Behörden des Bundes gewähren. Seitdem müssen Behörden auf Antrag Informationen herausgeben, wie zum Beispiel Protokolle interner Beratungen und interne E-Mails oder Ausschreibungen bei Vergabeverfahren. Der Anspruch auf Herausgabe kann beschränkt werden, was leider häufig der Fall ist. Nicht selten erhält man Dokumente mit umfangreichen Schwärzungen. Diese Ausnahmegründe muss die Behörde darlegen.

Wer das einmal selber ausprobieren möchte, der kann auf die Arbeit von FragDenStaat zurückgreifen und diese unterstützen. Sie haben es enorm vereinfacht, öffentlichen Stellen Anfragen zur Herausgabe von Informationen zu stellen.

Transparenz

Eine Erweiterung der Informationsfreiheit wird über Transparenzgesetze erreicht. Damit werden Behörden verpflichtet, wichtige Dokumente von sich aus zu veröffentlichen. Damit ist es also dann nicht mehr so, dass Behörden auf Nachfragen reagieren, sondern von sich aus aktiv werden müssen und Unterlagen veröffentlichen. Das selbständige Publizieren von Informationen stärkt das Vertrauen der Menschen in die öffentlichen Stellen, die Verwaltung und die Politik insgesamt. Gleichzeitig erleichtert es auch das behördenübergreifende und behördeninterne Zusammenarbeiten.

Informationsfreiheit in Hessen

Auch in Hessen gibt es seit 2018 ein Informationsfreiheitsgesetz. Gleich vorab – im Länderranking zu Transparenzgesetzen, das von der Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. (https://okfn.de) und Mehr Demokratie e.V. (https://www.mehr-demokratie.de) erstellt wird, belegt Hessen damit regelmäßig einen der letzten Ränge (https://transparenzranking.de). Der Grund dafür ist recht einfach erklärt und leider sehr nachvollziehbar. Man möchte anscheinend nicht wirklich Transparenz. Das sollte sich aber unbedingt ändern! Denn wie oben beschrieben – es ist wichtig für das Vertrauen in die Politik und den Staat.

„Mit dieser Regelung ist das Hessische Informationsfreiheitsgesetz das mit Abstand schwächste Gesetz Deutschlands.“

transparenzranking.de

Warum wird die Informationsfreiheit in Hessen als so mangelhaft beurteilt?

Wir könnten dazu recht lange referieren, aber halten uns hier kurz.

  • Zunächst einmal gibt es kein eigenes IFG. Die entsprechenden wenigen Regelungen sind als Teil des Datenschutzgesetzes aufgenommen worden. Das kritischste ist, dass es nur für verhältnismäßig wenige Stellen Anwendung findet. Im Transparenzranking erhält Hessen hier beeindruckende 0 von 20 Punkten. Denn der Auskunftsanspruch gilt nicht für Gemeinden, und alle kommunalen Gebietskörperschaften sind vom Anwendungsbereich ausgeschlossen. Unter anderem auch die Polizei. Es gilt folglich nur für wenige Behörden. Staatliche Stiftungen, Anstalten öffentlichen Rechts, Sparkassen und die Landesbank werden gar nicht erwähnt. Oder wenn ein kommunales Unternehmen auch andere Eigentümer hat, dann ist es von der Auskunftspflicht ausgenommen.
  • Und Transparenzpflicht, also dass ohne Antrag Informationen bereitgestellt werden, das ist vollständig Fehlanzeige.
  • Wie sehr der Informationsanspruch geringgeschätzt wird, zeigt sich auch darin, dass er nicht in die Landesverfassung aufgenommen wurde, dass der Anspruch also Verfassungsrang besitzt.
  • Und ähnlich deutlich wird das auch daran, dass die von der Landesregierung und der schwarz-grünen Landtagsmehrheit in Wiesbaden bewilligte Stellen- und Personalausstattung für den Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten völlig ungenügend ist. 2022 standen Herrn Prof. Alexander Roßnagel 2022 lediglich 448 Personalstunden für die Bearbeitung von Anfragen, Beschwerden und Eingaben zur Verfügung.

Das kann Hessen besser. Das schulden wir nicht nur den Menschen in Hessen, sondern auch der Demokratie in Deutschland.