Sehr geehrte Politikerinnen und Politiker,
heute wenden wir uns an Sie als Mitglied des Deutschen Bundestages und einer demokratischen Partei. Dieses Schreiben geht gleichlautend an alle Abgeordneten von CDU, SPD, Bündnis90/DieGrünen, Die Linke und FDP aus Hessen.
Wir machen aufmerksam auf die Zulassungsmodalitäten für nicht etablierte Parteien zur Bundestagswahl. Diese soll am 26.09.21 stattfinden, die Abgabefrist für die Zulassungsunterlagen endet am 12.07.21.
Bekannterweise sind Parteien, die nicht im Bundestag oder einem Landtag mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, gem. Bundeswahlordnung zur Vorlage von bis zu 2000 so genannten Unterstützungsunterschriften verpflichtet, so auch in Hessen. Direktkandidaten müssen derer 200 vorweisen. Diese Unterschriften müssen noch zur Beglaubigung an die jeweiligen Behörden versandt und in den jeweiligen Heimatorten bearbeitet werden. Dafür sind wenigstens zwei bis drei Wochen einzukalkulieren. Optimistisch geschätzt, müssen die besagten Unterschriften unbestätigt somit bis zum 20.06. vorliegen.
Die Erfahrungen zeigen, dass es der Ansprache von der wenigstens 10-fachen Anzahl an Menschen bedarf, um diese Unterschriften zusammen zu bekommen. 20.000 Kontakte, die ausschließlich aufgrund der Vorgabe, an demokratischen Wahlen teilnehmen zu dürfen, notwendig sind. In den Zeiten der Pandemie 20.000 vermeidbare Kontakte zu viel. Es ist weder unseren Mitgliedern noch Dritten zuzumuten, die damit verbundenen Risiken auf sich zu nehmen.
Nach den Mitteilungen der Landesregierung ist davon auszugehen, dass lediglich maximal 35% der Bevölkerung bis Mitte Juni gegen die Standardvariante von Corona geimpft sein können. Sieht man sich nun an, welche Möglichkeiten in \“normalen“ Zeiten genutzt werden, erkennt man zudem, dass Großveranstaltungen, die die Möglichkeiten zu einer Vielzahl von Kontakten boten, bis zum Abgabeschluss quasi unmöglich sein werden. Auch das Sammeln \“auf der Straße“ ist vom epidemiologischen Standpunkt weder anzuraten, noch erfolgversprechend, da das Passantenaufkommen bei andauernden Ladenschließungen wie epidemiologisch gewünscht gering ist. Denn es ist davon auszugehen, dass weitgehend ungeimpfte Personen miteinander in Kontakt kommen.
Zwar hat Bundesgesundheitsminister Spahn angekündigt, mit den insgesamt bestellten Impfdosen bis zur Mitte des Jahres 2021 allen Impfwilligen ein Angebot unterbreiten zu können, aber auch das ist zu wenig und zu spät, um die wahlrechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Unterschriften für alle Beteiligten gefahrlos zu erfüllen. Inwieweit dann eine Durchimpfung vorgenommen ist und ob damit tatsächlich eine Immunität gegen alle Mutationen besteht, ist ungeklärt.
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat hinsichtlich der dort zu sammelnden Unterschriften nach einer Klage [1] eine Senkung um 50% verfügt, die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine Reduzierung um 75%, um an den jeweiligen Landtagswahlen teilnehmen zu können. Und auch Hessen hat zur Teilnahme an den laufenden Kommunalwahlen die Zahl der notwendigen Unterschriften halbiert. Eine derartige Reduktion wäre schon hilfreich, entbindet jedoch auch nicht von den besagten Kontakten für die dann noch immer zu sammelnden Unterschriften. Stattdessen kann ganz auf das Sammeln von Unterstützungsunterschriften zumindest für die Parteien verzichtet werden, die bei der vergangenen Bundestagswahl in der Mehrzahl der Bundesländer teilgenommen haben. Eine derartige Lösung halten wir im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes für alle nicht als etabliert geltenden Parteien auch für die Bundestagswahl für angemessen.
Alternativ bietet sich an, dies wenigstens den Parteien zuzugestehen, die bei der zurückliegenden Europawahl den Einzug in das Europa-Parlament geschafft haben. Denn damit wurde am zeitnächsten der Nachweis nicht nur für die Gesamtzahl von rund 20.000 Unterstützerinnen und Unterstützern geführt, sondern allein bei der Piratenpartei für 243.302 Wählerinnen und Wähler. Das würde zumindest die 1,2 Millionen Kontakte vermeiden, die wohl für diese sechs Parteien notwendig wären. Erweitert sich dies auf alle Parteien, die bei der Europa-Wahl 2019 mehr als 23.728 Stimmen – der Zahl der bundesweit einzureichenden Unterstützungsunterschriften – erhalten haben, wären bis zu 22 weitere Parteien von der Sammlung befreit.
Wir bitten Sie daher nachdrücklich, sich für eine Absenkung gemäß einer der aufgezeigten Möglichkeiten einzusetzen. Alles andere würde zu einem derart großen demokratischen Mangel führen, dass die Rechtfertigung des 20. Deutschen Bundestages in Frage steht. Denn außer den im Bundestag vertretenen Parteien und den Freien Wählern (aufgrund ihrer Sitze im Landtag Bayern) dürfte die Auswahl auf dem Wahlschein ausgesprochen übersichtlich sein. Das kann nicht im Sinne eines Wahlgesetzes sein, das im Normalfall der letzten Wahlen über 30 Parteien den Antritt partiell oder bundesweit ermöglicht hat.
Denn dies schadet der Wahlbeteiligung – wer von vornherein weiß, dass die bevorzugte Partei nicht wählbar ist, geht gar nicht erst zur Urne. Und es schadet der Zusammensetzung des Parlaments – denn wer dennoch wählen geht, wählt eine Partei, die normalerweise seine Stimme nicht bekommen hätte. Beides ist nicht im Sinne einer demokratischen Meinungspluralität, die in einer Wahl zum Ausdruck kommen soll.
Uns ist bekannt, dass ein die Verpflichtung zur Sammlung von Unterstützungsunterschriften in Zeiten der Pandemie aufhebender Antrag im Deutschen Bundestag abgelehnt wurde. Wir denken jedoch, mit den differenzierteren Vorschlägen Wege aufgezeigt zu haben, die sowohl den bisherigen wahlrechtlichen Grundsätzen genüge leisten, wie auch die pandemische Situation angemessen berücksichtigen.
In dem diesem Antrag vorhergehenden Hauptantrag, der die Durchführung von digitalen Aufstellungsversammlungen ermöglicht, wurde bereits festgestellt, dass die epidemiologische Lage teilweise keine normale wahlrechtliche Vorbereitung nach bekanntem Gesetz ermöglicht. Dann wäre es nun an der Zeit, dies auch für die weiteren Voraussetzungen, die das Zusammentreffen von Menschen beinhalten, festzustellen und diesbezügliche Regeländerungen zu beschließen. Denn was im Privaten vermieden werden soll, soll auch im Politischen gelten. Politik muss mit gutem Beispiel vorangehen!
Möchte man also die Gefahr einer Anfechtung der Wahl so gering wie möglich halten, sollte die gerade in Zeiten einer Pandemie sehr fragliche Regelung – auch vor dem Hintergrund der Herabsetzungen bei Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg – der Situation angepasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Scharmann
– Vorsitzende –
Piratenpartei Deutschland
Landesverband Hessen
Pflugstr. 9a
10115 Berlin