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Transparenz und Informationsfreiheit

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Aktuell wird von einem Vorstoß der Grünen im Bundestag berichtet, dass sie Bundesbehörden, Ministerien und das Kanzleramt gesetzlich dazu verpflichten wollen, amtliche Dokumente proaktiv und nicht nur auf Nachfragen im Internet zu veröffentlichen.[1] Schon wieder eine wahrhaft piratige Idee! Seit über zehn Jahren ist Transparenz ein fester Bestandteil der Demokratie-Update-Forderungen der Piratenpartei.[2] Eine starke Demokratie  – in Zeiten von 24 % Wählerstimmen für die AfD in Thüringen so wichtig wie seit Jahrzehnten nicht – braucht einen transparenten Staat, transparente Politik und keine gläsernen Bürger.   

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Transparenz ist eine Forderung, die wir PIRATEN immer erhoben haben. Einer unserer beliebtesten Slogans heißt \“Transparenter Staat statt gläserner Bürger!\“, und viele von uns empfinden dies als unsere Marken-DNA!

Uns Bürgern muss das Recht zustehen, uns Informationen über öffentliche Angelegenheiten zu verschaffen, über Entscheidungshintergründe, Planungsberichte, Protokolle, Gutachten, Kostenkalkulationen, Lobbyaktivitäten, Misswirtschaft, Behördenversagen, verfassungsfeindliche Gesinnungen und vieles mehr. Dies ist wichtig für die Arbeit der Presse, für Wirtschaftsunternehmen, Bürgerinitiativen, Politiker, und alle interessierten Bürger. Nur so ist echte Demokratie mit aufgeklärten Bürgern möglich. Und nur so sind politische Teilhabe und eine fundierte Meinungsbildung, die die Demokratie wertschätzt, möglich. Wenn politische Entscheidungen nachvollziehbar werden, wird Korruption eingedämmt, und es wachsen auch wieder Vertrauen in staatliche Institutionen und ihre Aktzeptanz.

Wir haben das Recht, niederschwellig Auskunft zu bekommen, ohne dies begründen zu müssen. Für die Verwaltung ist die automatische Veröffentlichung von Informationen weniger aufwendig, als derzeit die Bearbeitung einer Vielzahl individueller Anträge auf Informationszugang.

Transparenz ist mehr als nur Informationsfreiheit! Ein Transparenzgesetz verpflichtet den Staat und seine Behörden, Informationen unaufgefordert zu veröffentlichen, sodass jeder sich bei Bedarf über Vorgänge informieren kann. Informationsfreiheit hört sich zwar gut an, aber sie gibt nur das Recht, bei Behörden Auskunft zu verlangen, ist also mit einer hohen Hemmschwelle verbunden.

Zwar hat Schwarz-Grün jetzt auch in Hessen das Recht auf Informationszugang geschaffen, als Teil des Hessischen Datenschutzgesetzes (§ 80 HDSIG – Anspruch auf Informationszugang), aber es enthält so viele Ausnahmen, dass es diesen Namen kaum verdient.[3] Schon als der Gesetzesentwurf vorgelegt wurde, haben wir protestiert.[4] Eine Vielzahl verschiedener Organisationen und Experten haben kritische Stellungnahmen eingereicht.[5] In einem offenen Brief haben wir, zusammen mit 14 weiteren Organisationen und zahlreichen Bürgern, an die Landtagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen in Hessen appelliert, Änderungen an hessischen Landesgesetzen zurückzunehmen, die unsere Bürgerrechte auf verschiedene Arten einschränken. Dazu gehörte der Aufruf, die Pläne zum Hessentrojaner fallenzulassen (gegen den wir inzwischen Verfassungsbeschwerde eingereicht haben [6]) und die Aufforderung, die Initiative dafür zu ergreifen, das hessische Informationsfreiheitsgesetz in der kommenden Legislaturperiode zu einem Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild weiter zu entwickeln.[7]

Unsere Kritik am derzeitigen Gesetz wollen wir hier kurz zusammenfassen (sie deckt sich weitgehend mit der Kritik von \“Frag den Staat\“ [8]):

  • Die hessische Informationsfreiheit ist die schlechteste im Bundesvergleich, die Hamburger die Beste. Hierzu hat der Verein Mehr Demokratie hat ein erstes bundesweites Transparenz-Ranking vorgestellt [9]:
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https://transparenzranking.de/ (CC BY 4.0)
  • Der Bürger muss langwierige Antragsprozesse durchlaufen, um Informationen zu bekommen. Das Gesetz ist gespickt mit Ausnahmen: Verfassungsschutz und Polizei sind schon mal nicht auskunftspflichtig, auch nicht die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer. Die Polizei wird in keiner anderen Informationsfreiheitssatzung ausgenommen.
  • Auch bei \“rein wirtschaftlichen Interessen\“ braucht keine Auskunft gegeben zu werden. Was das genau ist, ist nicht definiert, und man muss befürchten, dass dies sehr weitgefasst werden kann. Zum Beispiel  haben auch Lobbyisten ein wirtschaftliches Interesse! Hier ist sind also der Willkür und dem Einfluss privater Lobbyarbeit Tür und Tor geöffnet. Kein anderes Bundesland hat eine Informationsfreiheitssatzung, die diese Ausnahme vorsieht.
  • Anspruch auf Informationszugang: Es ist unklar formuliert, worum es hier geht. Nur eine einfache Auskunft mit geringem Informationsgehalt, Akteneinsicht oder Recht auf Kopien?
  • Die Informationsfreiheit gilt nur dann für Gemeinden, wenn sie sich selbst eine entsprechende Satzung geben, daher werden die Regelungen für verschiedene Gemeinden unterschiedlich sein. Informationsbedürfnis tritt aber vor allem in den Gemeinden auf.
  • Wir schließen uns der Forderung von Mehr Demokratie an, die Regelungen zum personenbezogenen Datenschutz um einen allgemeinen Abwägungstatbestand zu ergänzen, für Fälle, in denen das öffentliche Interesse erheblich überwiegt.
  • Das betrifft ebenso Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.
  • Es fehlt außerdem ein Kostendeckel.

Unser Vorbild, das Hamburger Transparenzgesetz, wurde von Transparency Deutschland, Mehr Demokratie und dem Chaos Computer Club initiiert.[10, 11] Im Jahr 2011 gab es eine Volksinitiative und 2012 wurde es einstimmig von der Bürgerschaft verabschiedet. Die Hamburger Behörden müssen nicht nur auf Anfrage Auskunft geben, sie müssen eine Vielzahl von Dokumenten, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, unaufgefordert ins Netz stellen. Der CCC berichtete: „Zu den Informationen, die dort von Amtswegen veröffentlicht werden müssen, zählen Senatsprotokolle, Gutachten, öffentliche Pläne, Geodaten, Subventionsvergaben und Bau- bzw. Abrissgenehmigungen. Veröffentlichungspflichtig sind insbesondere auch alle Verträge über 100.000 Euro, die im weitesten Sinne die öffentliche Daseinsvorsorge betreffen.“[12] Damit geht das Hamburger Transparenzgesetz weit über die Informationsfreiheitsgesetze, insbesondere die hessische Regelung, hinaus.

PIRATEN sind der festen Überzeugung, dass es ein Grundrecht aller ist, sämtliche Verträge oder finanzielle Vorteile im Zusammenhang mit der Durchführung von Projekten und Dienstleistungen des öffentlichen Sektors oder der Regierung ohne besondere Begründung prüfen zu können. Auch Mitgliedschaften in Lobbyverbänden, Firmenzugehörigkeiten und Nebenaufträge im öffentlichen Sektor müssen transparent sein, damit die demokratische Kontrolle funktionieren kann. Schaut man sich das PKW-Maut-Debakel von (Ex-Dr.) Andreas Scheuer an, dann hätte man durch eine solche gelebte Transparenz das nächste Verbrennen von Steuergeldern verhindern können. Man muss die Möglichkeit haben zu verstehen, welche Nebeninteressen Politiker und Beamte bei der Ausformulierung von Gesetzesvorschlägen leiten können.

Da könnte man die Grünen ja loben, dass sie auf Bundesebene so gute Piratenideen umsetzen wollen. Aber warum fordern sie nicht Ähnliches in Hessen? Sie sitzen dort in der Regierung, also am Machthebel. Warum sind sie in Hessen mit dem unzulänglichen Informationsfreiheitsteil des HDSIG zufrieden, obwohl es nicht mal diesen Namen verdient? Warum arbeiten sie nicht an einem hessischen Transparenzgesetz?

Proaktive Information für die Bürgerinnen und Bürger und einen echter Kulturwandel von einer Informationspflicht hin zur Veröffentlichungspflicht wäre etwas, das man sich bereits schon bei der Klärung des hessischen NSU-Komplexes gewünscht hätte. Damals hat auch die Grüne Fraktion im hessischen Landtag einen U-Ausschuss als „nicht zielführend“ bezeichnet und sich dem Antrag enthalten, die CDU nicht überraschenderweise ebenfalls.[13] Auch neulich, beim Fall des Mordes am Regierungspräsidenten Walter Lübcke, zeigte sich, wie es in einem Land mit grüner Regierungsverantwortung zugeht: Die Akten zum mutmaßlichen Mörder sind mit einer 120-jährigen Sperrfrist versehen worden (ja, richtig gelesen: 120 Jahre!), die per einfacher Amtsleiterverfügung verhängt werden kann.[14] Es stellt sich die Frage, warum Schwarz-Grün aus dem NSU-Komplex nichts gelernt hat und nun bei der Aufklärung des Lübcke-Mordes und ggf. Versäumnissen im hessischem Verfassungsschutz darauf besteht, nur in einer geheim tagenden parlamentarischen Kontrollkommission zu beraten und nicht in einem Untersuchungsausschuss! Genau hier sind auch Unterlagen der Polizei von Interesse. Wo ist hier der Transparenzwille der Grünen?

Ein Beispiel für einen weiteren Fall, in dem Intransparenz eine fatale Rolle gespielt hat, ist der Skandal um verseuchte Wurst der Firma Wilke, der kürzlich durch die Presse ging.[15] Diese Firma hatte mit Keimen belastete Wurst an eine Vielzahl von Kunden verkauft und es hatte sogar Todesfälle gegeben. Die Organisation Foodwatch berichtet, dass schon Wochen vor dem Rückruf das hessische Verbraucherministerium von dem Verdachtsfall erfahren, jedoch nichts unternommen hatte.[16] Bis heute sei die Liste aller belieferten Unternehmen und Verkaufsstellen der Wurstprodukte noch nicht vollständig öffentlich gemacht. Verbraucher hatten also wochenlang keine Chance zu überprüfen, welche Produkte aus der Produktion von Wilke stammten. Mit einem Transparenzgesetz wären das Verbraucherministerium und seine grüne Chefin Priska Hinz verpflichtet gewesen, alle Informationen umgehend der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

Auch auf kommunaler Ebene gibt es undurchsichtige Vorgänge, die ohne bessere Hintergründe nicht weiter aufgeklärt werden können. Ein Beispiel ist der Verkauf des Offenbacher Stadtkrankenhauses 2013, bei dem die Stadt unnötige Millionenverluste machte und die Vorgänge dermaßen intransparent waren, dass mehrere dubiose Vorgänge, die eine wichtige Rolle spielten, bis heute nicht aufgeklärt werden konnten.[17] Unabhängige Journalisten von Correctiv haben gründliche Arbeit geleistet und die Vorgänge recherchiert, so weit das möglich war.[18] In ihrem Artikel listen sie offene Fragen auf, die wohl nur beantwortet werden könnten, wenn verschiedene Informationen, die weiterhin unter Verschluss bleiben, veröffentlicht würden. Das ist bis heute nicht geschehen.

Bei uns in Hessen fehlt ein Transparenzgesetz! Von der CDU haben wir in dieser Richtung nicht viel erwartet.  Die Grünen haben im Wahlkampf mehr Transparenz versprochen, uns jedoch bitter enttäuscht. Aber im Koalitionsvertrag stand dann schon nichts mehr davon. Und die zitierten Beispiele zeigen, dass unsere schwarz-grüne Landesregierung auch leider kein Interesse hat. Uns erscheint fraglich, ob ein potenzielles Regierungsbündnis von CDU/CSU und Grünen im Bund mehr Interesse hätte als sein hessisches Pendant.

Wir Bürger müssen sie dazu zwingen! Das Hamburger Transparenzgesetz ist auf einen Volksentscheid zurückzuführen. Iin Berlin gibt es gerade eine Initiative für einen Volksentscheid zu einem Berliner Transparenzgesetz.[19] ] Einen solchen Volksentscheid können wir in Hessen ebenso gebrauchen. Die Hürden für einen Volksentscheid sind herabgesetzt worden [20] und wir PIRATEN in HESSEN beraten über diese Idee. Wir laden alle ein, auf diesen Beitrag zu antworten und ihre Meinung zum Thema Volksentscheid zu einem Hessischen Transparenzgesetz zu erläutern.

[1] https://www.tagesspiegel.de/politik/regierungsdokumente-veroeffentlichen-mehr-transparenz-druck-auf-union-waechst/25163008.html
[2] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2009/Wahlprogramm#Kapitel_3_-_Demokratie_durch_Transparenz_und_Beteiligung
[3] https://datenschutz.hessen.de/sites/datenschutz.hessen.de/files/HDSIG%20und%20andere_0.pdf
[4] https://www.piratenpartei-hessen.de/blog/2018/03/20/reform-des-hessischen-datenschutzgesetzes-eine-kritik/
[5] https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-AV-19-64-UDS-AV-19-9-T1.pdf, https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-AV-19-64-UDS-AV-19-9-T2.pdf, https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-AV-19-64-UDS-AV-19-9-T3.pdf
[6] https://www.piratenpartei-hessen.de/blog/2019/06/27/piraten-reichen-verfassungsbeschwerde-gegen-hessentrojaner-ein/
[7] https://www.piratenpartei-hessen.de/blog/2018/11/19/hessentrojaner-offener-brief-an-die-landtagsfraktion-von-b90-die-gruenen/
[8] Siehe insbesondere die Stellungnahme von Felix Hofmann (mehr-demokratie.de) Drucksache 19/5728, https://hessischer-landtag.de/sites/default/files/scald/files/INA-AV-19-64-UDS-AV-19-9-T3.pdf, S. 148
[9] https://transparenzranking.de/
[10] https://fragdenstaat.de/blog/2019/06/13/hamburg-mehr-transparenz-fur-die-burgerinnen-und-burger-stehen-bleiben-geht-nicht/
[11] https://transparenz.hamburg.de/das-transparenzportal/
[12] https://www.ccc.de/de/updates/2012/transparenzgesetz
[13] https://www.fr.de/politik/nsu-ausschuss-beschlossen-11258445.html
[14] https://www.heise.de/tp/features/Verfassungsschutz-will-NSU-Bericht-fuer-120-Jahre-wegschliessen-3772330.html?seite=all
[15] https://www.hessenschau.de/wirtschaft/wilke-chronik-fakten-und-offene-fragen-zum-wurst-skandal,chronik-wilke-skandal-100.html
[16] https://www.foodwatch.org/de/aktuelle-nachrichten/2019/wo-ist-die-wilke-wurst-die-behoerden-informieren-nur-scheibchenweise/?L=0
[17] https://www.piraten-offenbach.de/2017/02/25/wie-die-stadt-offenbach-das-geld-ihrer-buerger-verschleudert-der-krankenhausraub/
[18] https://correctiv.org/aktuelles/wirtschaft/2017/02/24/der-grosse-krankenhaus-raub
[19] https://volksentscheid-transparenz.de/
[20] https://wahlen.hessen.de/land-hessen/volksbegehren-und-volksentscheid

Beitragsbild: Annette Schaper-Herget (CC BY 4.0) unter Verwendung eines Fotos der Hessischen Staatskanzlei von Martin Kraft (CC BY-SA 3.0) und des \“Kleinen Piraten\“ von Klemens Winterer (CC BY 4.0)

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